Statuten Bowling Club Isen
§1
Der Club ist unabhängig, uneigennützig und basiert auf Freundschaft, Kameradschaft und Treue. Sinn und Zweck ist die Förderung von zwischenmenschlicher Geselligkeit, Unterhaltung und Frohsinn jeder Art. Um Sinn und Zweck des Clubs zu erfüllen finden in unregelmäßigen Abständen Zusammenkünfte statt. Darüber hinaus können einzelne Veranstaltungen vereinbart werden (Ausflüge, Veranstaltungsbesuche, Grillabende, etc.).
§2
Mitglieder sind jene Personen, welche die Aufnahmeprüfung des Bowling Clubs bestanden haben. (Informationen zur Aufnahmeprüfung erhalten Sie von jedem Mitglied oder unter info(a)bowling-club-isen.de)
§3
Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Der Präsident und die Vize-Präsidentin haben ein Veto-Recht.
Beschlusspflichtig sind:
- Änderungen der Statuen
- Neuwahlen
§4
Angelegenheiten deren Erledigung durch die Statuten nicht eindeutig geregelt sind, werden im Präsidium mit einfacher Mehrheit durch die Anwesenden geregelt.
§5
Die Einhaltung der Statuten und Bestimmungen ist für jedes Mitglied Pflicht und Ehrensache. Übertretungen werden duch Gemeinschaftsbeschluss geahndet. Mitglieder, welche desöfteren, ohne offensichtliche Begründung, den Treffen fernbleiben, wird die Mitgliedschaft ohne Verwarnung entzogen.